bislang sind die ereignisse nicht zu durchschauen: was ist im landkreis northeim geschehen? was führte dazu, dass silke doepner ohne gründe fristlos freigestellt worden ist? silke doepner, die externe fach- und koordinierungsstelle der partnerschaft für demokratie im landkreis northeim; südniedersachsen-weit vernetzt, tätig in der rechtsextremismus-prävention. eine broschüre, von der pfd lk northeim und der pfd lk göttingen gefördert, vom abag göttingen verfasst, steht im mittelpunkt. zur rekonstruktion der ereignisse werden an dieser stelle alle bisherigen presseartikel, stellungnahmen, etc. gelistet. (letzte aktualisierung 3. mai 2021)
an dieser stelle erste skizzen zum ablauf: anfang april 2020 wurde die broschüre bei den pfd lk göttingen und lk northeim vom abag beantragt, anschließend wurden die texte juristisch geprüft und ins korrektorat gegeben, ehe eine druckvorlage erstellt wurde. im september konnte die broschüre in den druck gehen, woraufhin das federführende amt der pfd des lk northeim den druck gestoppt hat - vermutlich nach dem artikel im göttinger tageblatt (7. okt.). am 3. nov. wurde vom abag eine juristische prüfung der druckvorlage binnen 10 tage gefordert, am 14. nov. wurde dieses zweite gutachten vorgelegt, am 17. nov. wurde die druckvorlage, die broschüre freigegeben, ab dem 23. nov. ist die broschüre online (.pdf, 5 MB) und daraufhin auch gedruckt erhältlich (rekonstruiert anhand der berichterstattungen).
da innerhalb der pressebericht und -mitteilungen gelegentlich bestimmte begriffe vermengt werden (z.b. »partnerschaft für demokratie leben« (klingert-kittel)), sollen die wichtigsten gremien und stellen im bundesprogramm »demokratie leben!« kurz anhand von zitaten aus den förderrichtlinien (.pdf, 0.2 MB, Stand 13.08.2020) erklärt werden.
- Ziele des Bundesprogrammes.
»Das Bundesprogramm bleibt eine zentrale Säule der Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung und verfolgt weiterhin die dort festgelegten übergreifenden Ziele.
Zahlreiche Initiativen, Vereine und engagierte Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland setzen sich für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander ein. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie, für Vielfalt und gegen Extremismus auf der kommunalen, regionalen und überregionalen Ebene. Die Projektförderung des Bundesprogramms zielt auf die Weiterentwicklung der präventiv-pädagogischen Fachpraxis ab, unterstützt das Engagement für Demokratie und stärkt zivilgesellschaftliche Strukturen. Für die zweite Förderperiode (2020 bis 2024) werden die Ziele des Bundesprogramms neu justiert und stärker fokussiert – vor allem mit Blick auf die aktuellen, gesellschaftlichen Herausforderungen und auf Grundlage der gewonnenen Erfahrungen aus der ersten Förderperiode (2015 bis 2019).
"Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen." sind die Kernziele von "Demokratie leben!". Dieser inhaltliche Dreiklang ist handlungsleitend.
Zielgruppe des Bundesprogramms "Demokratie leben!" sind in erster Linie Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Familienangehörige und Bezugspersonen, junge Erwachsene aber auch ehren-, neben- und hauptamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe und an anderen Sozialisationsorten Tätige, Multiplikator*innen sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Akteur*innen.«
vgl. Grundsätze der Förderung im Handlungsbereich Kommune im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, 13.08.2020, S. 2f.
- Partnerschaft für Demokratie (PfD).
Da der Text zur PfD in den Förderrichtlinien weniger anschaulich ist (siehe Link oben), wird die PfD an dieser Stelle durch den Text von der Website demokratie-leben.de erklärt:
»Durch das Bundesprogramm werden in ganz Deutschland Städte, Gemeinden und Landkreise dabei unterstützt, im Rahmen von lokalen Partnerschaften für Demokratie Handlungskonzepte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt zu entwickeln und umzusetzen.
In diesen Partnerschaften für Demokratie kommen die Verantwortlichen aus der kommunalen Politik und Verwaltung sowie Aktive aus der Zivilgesellschaft – aus Vereinen und Verbänden über Kirchen bis hin zu bürgerschaftlich Engagierten – zusammen. Anhand der lokalen Gegebenheiten und Problemlagen entwickeln sie gemeinsam eine auf die konkrete Situation vor Ort abgestimmte Strategie.
Ziele der Partnerschaften für Demokratie sind
- demokratisches Engagement vor Ort fördern und die Zivilgesellschaft stärken
- Verfahren demokratischer Beteiligung entwickeln und etablieren
- Öffentliches Engagement stärken (unter anderem gegen gruppenbezogene
Menschenfeindlichkeit sowie darauf bezogene Formen der Diskriminierung) und in Bezug auf alle demokratie- und rechtstaatsfeindlichen Phänomene sensibilisieren
- fachliche Ansätze im Rahmen unterschiedlicher Projekte umsetzen sowie Knowhow im Umgang mit den von "Demokratie leben!" bearbeiteten Herausforderungen und Problemlagen aufbauen
- Kultur der Unterstützung und Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements in den Themenfeldern von "Demokratie leben!" entwickeln und Dialog zu Sicherheit und Prävention etablieren
Arbeitsweise
Eine Partnerschaften für Demokratie besteht aus:
- Koordinierungs- und Fachstelle
- Begleitausschuss
- Jugendforum
- Aktions- und Initiativfonds
Für die Umsetzung der Partnerschaften für Demokratie wird – in der Regel bei einem vor Ort verankerten zivilgesellschaftlichen Trägerverein – eine Koordinierungs- und Fachstelle eingerichtet. Zu ihren Aufgaben gehört die Gesamtkoordination der Partnerschaft für Demokratie, die inhaltlich-fachliche Beratung von Projektträgern, die Begleitung von Einzelmaßnahmen sowie die Koordinierung der Arbeit des Begleitausschusses und des Jugendforums.
Zur Durchführung konkreter Vorhaben, stellt "Demokratie leben!" den geförderten Kommunen Gelder für einen Aktions- und Initiativfonds zur Verfügung. Zu den so ermöglichten Maßnahmen können beispielsweise ein Demokratiefest, eine Plakataktion, Medienworkshops für Jugendliche oder aber die Erstellung von Lehr- und Informationsmaterialien gehören.
Darüber, welche Projektideen verwirklicht werden, entscheidet ein Begleitausschuss. Ihm gehören neben Vertreterinnen und Vertretern aus möglichst allen relevanten Ressorts der kommunalen Verwaltung und anderer staatlicher Institutionen mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der lokalen Zivilgesellschaft an. Der Begleitausschuss ist das zentrale Gremium bei der Umsetzung der Partnerschaft für Demokratie.
Ein wichtiger Aspekt der Arbeit der Partnerschaften für Demokratie sind Maßnahmen zur Partizipation, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit. So findet beispielweise mindestens ein Mal pro Jahr eine lokale Demokratiekonferenz statt, zu der alle relevanten zivilgesellschaftlichen Akteure, entsprechende Einrichtungen und Verantwortliche aus Politik und Verwaltung eingeladen werden, um gemeinsam den Stand, die Ziele und die Ausrichtung der weiteren Arbeit in der Partnerschaft für Demokratie zu beraten und zu bestimmen.
Um die Beteiligung von jungen Menschen an den Partnerschaften für Demokratie zu stärken, werden Jugendforen eingerichtet, die von Jugendlichen selbst organisiert und geleitet werden. Damit die dort entwickelten Ideen umgesetzt werden können, erhalten die Partnerschaften für Demokratie zusätzliche Fördermittel.«
Vgl. demokratie-leben.de, aufgerufen am 3. Nov. 2020.
- » Federführendes Amt.
»Die kommunale Gebietskörperschaft trägt die Verantwortung für die „Partnerschaft für Demokratie“ und bestimmt ein Federführendes Amt. Das Federführende Amt in der Kommune ist zentraler Ansprechpartner vor Ort und übernimmt die Berufung, die Gestaltung und Organisation einer Koordinierungs- und Fachstelle, des Begleitausschusses und einer bedarfsgerechten Form der Jugendbeteiligung. Der Begleitausschuss sollte im Rahmen eines partizipativen Prozesses mit zivilgesellschaftlichen und weiteren relevanten lokalen Akteur*innen besetzt werden. Das Federführende Amt ist zuständig für die rechtsverbindliche Antragstellung auf Zuwendung von Bundesmitteln aus dem Bundesprogramm, für die Weiterleitung der zugewendeten Bundesmittel an Dritte, für die ordnungsgemäße Mittelverwendung sowie die Abrechnung der Fördermittel gegenüber der Regiestelle (Verwendungsnachweis) und die damit zusammenhängende Erstprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Bundesmittel.«
vgl. Grundsätze der Förderung im Handlungsbereich Kommune im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, 13.08.2020, S. 4f.
- » Koordinierungs- und Fachstelle
»Für die Umsetzung der "Partnerschaften für Demokratie" wird zusätzlich bei einem freien Träger eine Koordinierungs- und Fachstelle eingerichtet. Diese kann in begründeten Ausnahmefällen auch in der kommunalen Verwaltung angesiedelt werden. Sofern dafür die Kommune selbst entsprechende Personal- und Sachaufwendungen zur Verfügung stellt und die fachlichen Ressourcen vorhanden sind. Zu den Aufgaben der Koordinierungs- und Fachstelle gehören die Gesamtkoordination der "Partnerschaft für Demokratie" in Zusammenarbeit mit dem Federführenden Amt, dem Begleitausschuss und weiteren Akteur*innen der Partnerschaft. Außerdem die inhaltlich-fachliche Beratung von Projektträgern und die Begleitung von Einzelmaßnahmen sowie die Koordinierung der Arbeit des Begleitausschusses und des Jugendforums. Ferner sind die Stellen zuständig für die Öffentlichkeits- und lokale/regionale Vernetzungsarbeit, die Beratung und Unterstützung von Bürger*innen sowie die Fortbildung, fachliche Qualifizierung (z. B. durch Coaching, etc.) und Beratung von relevanten an der Partnerschaft beteiligten Akteur*innen.«
vgl. Grundsätze der Förderung im Handlungsbereich Kommune im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, 13.08.2020, S. 5.
- » Begleitausschuss (BgA).
»Wesentliches Element für eine "Partnerschaft für Demokratie2 ist die Bildung eines Begleitausschusses. Der Begleitausschuss muss mehrheitlich mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft besetzt werden. Dies sind im Sinne des Bundesprogramms Organisationen, Institutionen und Initiativen, die aktiv die Ziele des Bundesprogramms verfolgen und für ein gleichberechtigtes, inklusives, vielfältiges Zusammenleben eintreten. Sie arbeiten gemeinwohlorientiert und ohne Gewinnerzielungsabsicht. Daneben können Vertreter*innen aus möglichst allen relevanten Ressorts der kommunalen Verwaltung und anderer staatlicher Institutionen im Gremium vertreten sein. Sollten gewählte Mandatsträger*innen aus der Kommune im Begleitausschuss vertreten sein, zählen auch diese nicht zur Zivilgesellschaft. Es sei denn, sie haben eine relevante Funktion innerhalb eines gemeinnützigen Vereins inne, der die Ziele des Bundesprogramms aktiv unterstützt.
Der Begleitausschuss ist für die strategische Planung und Organisation zuständig. Der Ausschuss legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie nach Beratung in der "Demokratiekonferenz" fest und entscheidet, welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds der Zielerreichung dienen und spricht jeweils eine Förderempfehlung aus. Der Begleitausschuss nimmt die beschriebenen Aufgaben als regelmäßig tagendes Gremium wahr und schreibt das strategische Gesamtkonzept regelmäßig fort. Im Begleitausschuss müssen zivilgesellschaftliche Vertreter*innen die Stimmenmehrheit haben. Es ist eine Geschäftsordnung zu erstellen, in der die Grundlagen und Regeln der Zusammenarbeit festgelegt werden (z.B. Beschlussfassungen, die Vermeidung von Doppelfunktionen und Interessenkonflikten, der Umgang mit Problemen, Abwahl und Ausschlusskriterien).«
vgl. Grundsätze der Förderung im Handlungsbereich Kommune im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, 13.08.2020, S. 5f.
- » Jugendforum (Jufo).
»Zur Stärkung der Beteiligung von jungen Menschen an der "Partnerschaft für Demokratie" wird ein Jugendforum eingerichtet sowie ein Jugendfonds bereitgestellt. Hilfreich kann dazu die Nutzung bereits vorhandener Strukturen sein, wie z.B. Jugendringe, Jugendparlamente und/oder Jugendbeiräte. Das Jugendforum wird von Jugendlichen in einer selbst gewählten Form eigenständig organisiert und geleitet. Das Jugendforum ist im Begleitausschuss angemessen personell und mit Stimmrecht vertreten. Es arbeitet eigenständig zur Ausgestaltung der Partnerschaft. Die Beschlüsse des Jugendforums können durch die Etablierung einer Form der Zusammenarbeit mit den gewählten Kreis- oder Gemeindevertretungen stärkere Wirkung entfalten. Die Aktivitäten des Jugendforums sind von allen Gremien der „Partnerschaft für Demokratie“ umfassend zu unterstützen, fachlich zu begleiten und in der Öffentlichkeitsarbeit abzubilden. Es wird empfohlen, dass sich das Jugendforum ein Statut/eine Geschäftsordnung gibt.«
vgl. Grundsätze der Förderung im Handlungsbereich Kommune im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, 13.08.2020, S. 6f.
- » Demokratiekonferenz, Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung.
»Die Koordinierungs- und Fachstelle sowie das Federführende Amt laden gemeinsam mindestens einmal im Jahr alle relevanten zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, Organisationen vor Ort und Verantwortliche aus Politik und Verwaltung zu einem Arbeitstreffen ("Demokratiekonferenz") ein. Das gewählte Format dient dazu, Stand, Ziele und Ausrichtung der weiteren Arbeit in der "Partnerschaft für Demokratie" partizipativ zu reflektieren. Die Umsetzung des zu erarbeitenden Konzepts soll durch Beschlüsse der gewählten Kreis- oder Gemeindevertretungen unterstützt werden. Eine Kooperationsvereinbarung mit klaren Aufgabenbeschreibungen zwischen federführendem Amt, Koordinierungs- und Fachstelle und Begleitausschuss wird empfohlen. Ferner soll durch geeignete Maßnahmen die Arbeit einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht und für eine Mitwirkung geworben werden. Die Partnerschaft soll über eine eigene Online-Darstellung (Homepage, Soziale Medien o.ä.) verfügen, deren Daten stets aktuell zu halten sind und die über die Homepage des Bundesprogramms zu erreichen ist.«
vgl. Grundsätze der Förderung im Handlungsbereich Kommune im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, 13.08.2020, S. 6.
- Ziele.
»Ziele:
• Rechtsextremismusprävention und Demokratieförderung werden auf kommunaler Ebene als relevante Handlungsfelder implementiert.
• Aufbau und Ausbau von Maßnahmen zur Prävention gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (Vielfaltgestaltung) werden auf kommunaler Ebene gefördert.
• Die Begleitausschüsse arbeiten auf eine lokale Verstetigung der Partnerschaften für Demokratie hin.
• Formate zur gemeinsamen Strategieentwicklung für Demokratie und gegen Radikalisierung auf kommunaler Ebene werden eingesetzt und gefördert.
• Der Ausbau des kommunalen/regionalen Netzwerks aus kommunalen Organisationen, Politik und Zivilgesellschaft wird vorangetrieben.
• Jugendliche beteiligen sich aktiv an den Partnerschaften für Demokratie (inkl. Mitwirkung in den Gremien).
• Partnerschaften für Demokratie reagieren auf aktuelle und lokale sozialpolitische Herausforderungen.«
vgl. Grundsätze der Förderung im Handlungsbereich Kommune im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, 13.08.2020, S. 7.
- Wirkungen.
»Die Koordinierungs- und Fachstellen befördern das Agenda Setting der Programmthemen, aktivieren das Engagement der Akteure in Bezug auf Themenstellungen der Partnerschaften für Demokratie und beteiligen sich am überregionalen Austausch zwischen programmrelevanten Akteuren.
• Die Arbeit im Begleitausschuss führt zu einer Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Staat und Zivilgesellschaft, stärkt die Vernetzung relevanter Akteure vor Ort und trägt zur nachhaltigen Verankerung der Partnerschaft für Demokratie auf lokaler Ebene bei.
• Die Anzahl der faktischen Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen nimmt zu, sie erhalten mehr Entscheidungsbefugnisse im Rahmen der Partnerschaften für Demokratie und engagieren sich zunehmend in den aktuellen Themenschwer-punkten Rechtsextremismus- und Demokratieförderung.
• Die Partnerschaften für Demokratie sind bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen flexibel im Hinblick auf Inhalte und Zielgruppen und befördern die Umsetzung der Leitprinzipien des Bundesprogramms.
• Die Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention (z. B. Prävention gegen Rechtsextremismus, religiös begründeten Extremismus sowie linken Extremismus) sowie weitere drohende Formen der Radikalisierung auf kommunaler Ebene ist handlungsleitend.
• Die Etablierung und Akzeptanz der Gremien (federführendes Amt, Begleitausschuss, Koordinierungs- und Fachstelle sowie Jugendforum) sowie Ausbau und Intensivierung ihrer Zusammenarbeit sind handlungsleitend. Der Einbezug weiterer, bedeutender lokaler Strukturen - außerhalb des Bundesprogramms - ist gewünscht.
• Die Sicherstellung des Transfers der gewonnenen Ergebnisse nach Ende der Bundesförderung in die Regelstrukturen auf kommunaler Ebene ist zu gewährleisten.«
vgl. Grundsätze der Förderung im Handlungsbereich Kommune im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, 13.08.2020, S. 7f.
- konkret: pfd lk northeim.
» website: demokratie-landkreis-northeim.de
» aus dem lokalen aktionsplan (lap) hervorgegangen
» vielfältige projektförderungen, vgl. vorstellungsflyer 2019, 2018, 2017, 2016 (.pdf)
» federführendes amt: jugendpflege lk northeim (wloch/rojahn), landkreis-northeim.de
» koordinierungs- und fachstelle: werk-statt-schule e.v. (bis 31.12. silke doepner).
» begleitausschuss: zivilgesellschaft ua. durch gewerkschaft, schule, gedenkstätte, kirche, jugendforum.
» jugendforum: okt. 2016 gegründet, jüngste projekte: mal dich bunt o. deine grundrechte in deinem alltag.
» demokratiekonferenz 2020: 4.12.2020, landkreis-northeim.de
15.02.2021, ABAG: Stellungnahme zur Broschüre "Die extreme Rechte in Südniedersachsen – eine unterschätzte Gefahr", Link.
10.02.2021, ABAG: betterplace - Wir haben 974,99 € Spendengelder erhalten - Druckkosten zweite Auflage „Die extreme Rechte in Südniedersachsen", Link.
21.12.2020, ABAG: Spendenaufruf für einen zweiten Druck der Broschüre »Die extreme Rechte in Südniedersachsen – Eine unterschätzte Gefahr!«, Link.
08.12.2020, DGB: Offener Brief der Zivilgesellschaft in Südniedersachsen, .pdf.
02.12.2020, Stadtradio: Trittin fordert weiter Aufklärung zur verzögerten Veröffentlichung einer Broschüre des Landkreises Northeim, Link.
02.12.2020, Jürgen Trittin: Landkreis Northeim muss endlich aufklären, Pressemitteilung, Link.
02.12.2020, Clanys Eichsfeld-Blog: Engagement gegen Rechts im ländlichen Raum: ABAG veröffentlicht Broschüre, Link.
25.11.2020, Stadtradio: Grünen-Politiker Trittin stellt Fragen zur Broschüre „Extreme Rechte in Südniedersachsen“, Anja Würfel, Link.
23.11.2020, Jürgen Trittin: Verhalten des Landkreises Northeim zur Broschüre Extreme Rechte in Südniedersachsen: Schriftliche Fragen, Link.
23.11.2020, ABAG: Broschüre „Die extreme Rechte in Südniedersachsen – eine unterschätze Gefahr“, Pressemitteilung, Link.
23.11.2020, GT: Jürgen Trittin stellt der Bundesregierung Fragen, Link.
19.11.2020, taz: Wieso eine Broschüre zur rechten Szene jetzt doch erscheint, Andreas Speit, Link.
18.11.2020, Stadtradio: Broschüre wurde freigegeben, Link.
17.11.2020, ABAG: Instagram-Beitrag zur Freigabe, Link.
17.11.2020, GT: Landkreis Northeim gibt Broschüre frei, Link.
17.11.2020, Lk: Freigabe erfolgt nach Prüfung der Bild- und Persönlichkeitsrechte, Pressemitteilung Landkreis Pressedienst, Link 1, Link 2.
17.11.2020, HNA: Trittin wirft Landkreis Schlingerkurs vor. Streit um Rechtsextremismus-Broschüre, Link.
17.11.2020, GT: Neue Runde im Streit um die Broschüre, Michael Brakemeier (gedruckt), Link.
16.11.2020, GT: ABAG legt Prüfung zur Broschüre „Die extreme Rechte in Südniedersachsen“ vor, Michael Brakemeier, Link.
16.11.2020, Stadtradio: Bundestagsabgeordnete der Grünen Jürgen Trittin kritisiert Verzögerung der Herausgabe einer Broschüre zum Thema Rechtsextremismus, Link.
16.11.2020, ABAG: 16.11.2020, ABAG: Nach zweitem Gutachten: ABAG fordert unverzügliche Veröffentlichung der Broschüre „Die extreme Rechte in Südniedersachsen – eine unterschätzte Gefahr!“, Pressemitteilung, .pdf.
12.11.2020, Stadtradio: Ver.di-Bezirk Süd-Ost-Niedersachsen stellt Fragen zur noch nicht veröffentlichten Broschüre über rechtsextreme Szene, Link.
12.11.2020, GT: Landkreis Northeim stoppt ABAG-Broschüre, Michael Brakemeier (gedruckt), Link.
10.11.2020, GT: Landkreis Northeim stoppt ABAG-Broschüre zur extremen Rechten in Südniedersachen, Michael Brakemeier, Link.
04.11.2020, Linke Kv Northeim: Die Veröffentlichung der Broschüre wird verhindert, Link.
04.11.2020, HNA: Beim Landkreis Northeim gibt es juristische Vorbehalte gegen neue Broschüre zu Rechtsextremismus in Südniedersachsen, Olaf Weiss, Link.
30.10.2020, taz: „Skandalöser Eingriff“, Harff-Peter Schönherr, Link.
30.10.2020, Lk: Antworten auf Fragen in der Einwohnerfragestunde, Link.
30.10.2020, Stadtradio: Landkreis Northeim soll Broschüre über Rechtsextremismus freigeben, Link.
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23.10.2020, Lk: Antwort von Astrid Klinkert-Kickel auf Frage von Karoline Otte, .pdf.
19.10.2020, ABAG: Stellungnahme, Link.
07.10.2020, GT/Harz-Kurier: Eine neue Broschüre liefert Hintergründe zur extremen Rechten in Südniedersachsen, Michael Brakemeier, GT.
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